Studium Allgemein

BAföG-Rückzahlung verstehen: Fristen, Freibeträge und Tipps

BAföG-Rückzahlung

Dein Abschluss ist in greifbarer Nähe, aber hast du schon darüber nachgedacht, was danach kommt?

Neben dem Jubel über deinen Erfolg musst du auch an die Rückzahlung deines BAföG-Darlehens denken. Klingt kompliziert?

Keine Sorge, in diesem Artikel werde ich dir das Wichtigste zur BAföG Rückzahlung erklären, damit du bestens vorbereitet bist, wenn das Bundesverwaltungsamt an deine Tür klopft.

https://youtu.be/apaENwPYQ8k

1. Grundlegendes zum BAföG

BAföG ist für viele Studierende der Retter in der Not. Die staatliche Förderung sorgt dafür, dass du dich während deines Studiums nicht ständig fragen musst, ob du dir das nächste Lehrbuch oder die Miete leisten kannst. Aber was passiert eigentlich mit dem BAföG, nachdem du deinen Abschluss in der Tasche hast?

Zuerst einmal: BAföG ist eine Kombination aus Zuschuss und Darlehen (Eine Ausnahme ist Schüler BAföG: Vollzuschuss). Die gute Nachricht ist, dass du nur die Hälfte des erhaltenen BAföGs zurückzahlen musst – und das auch noch zu super fairen Konditionen. Keine Zinsen, wie bei einem herkömmlichen Studienkredit.

Aber es gibt ein paar Dinge, die du über die Rückzahlung wissen solltest.

BAföG-Rückzahlung Countdown

2. Der Countdown läuft

Jetzt wird’s ernst: Der Spaß beginnt fünf Jahre nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer. Es ist also nicht so, dass du direkt nach dem Studium unter der Last einer riesigen Schuldenlast zusammenbrichst.

Das BAföG-Amt gibt dir erst einmal eine Karenzzeit, in der du dich finanziell solide aufstellen und auf die Rückzahlung vorbereiten kannst.

Damit du den Rückzahlungsbescheid auch sicher erhältst, ist es entscheidend, dass das Bundesverwaltungsamt immer deine aktuelle Adresse kennt. Eine einfache Aktualisierung auf der Webseite des Amtes erspart dir die 25 Euro Zusatzkosten für die Adressermittlung und mögliche Verzugszinsen.

Deine BAföG-Schulden tilgst du in Quartalsraten zu jeweils 390 Euro, was einer monatlichen Rate von 130 Euro entspricht.

Die Gesamtrückzahlungszeit ist auf 20 Jahre angesetzt, allerdings wird deine Schuld bei maximal 10.010 Euro gedeckelt. Das bedeutet, dass du nie mehr als diesen Betrag zurückzahlen musst, selbst wenn dein Darlehen höher ausfiel.

BAföG-Rückzahlung Euro

3. Der Big Deal: Einmal zahlen, kräftig sparen

Es gibt einen Weg, die 50%-ige Rückzahlung noch etwas zu verringern. Die Rede ist von der einmaligen Rückzahlung des BAföG-Darlehens.

Rund ein halbes Jahr vor Start erhältst du einen Brief vom Bundesverwaltungsamt, der dir genau erklärt, wie du durch eine einmalige Zahlung deinen Schulden tilgen kannst, inklusive eines satten Rabattes. Du kannst jederzeit – auch im Laufe der Rückzahlung- entscheiden, einen Teilbetrag oder die gesamte Restschuld vorzeitig zurückzuzahlen.

Wenn du in der glücklichen Lage bist, ein bisschen Geld übrigzuhaben (vielleicht ein unerwartetes Erbe, eine Bonuszahlung oder hast einfach nur klug gespart), dann solltest du dein BAföG-Darlehen auf jeden Fall sofort komplett zurückzahlen.

Warum? Ganz einfach: Es reduziert den Gesamtbetrag, und zwar nicht zu knapp. In der Tabelle siehst du, wie viel Rabatt du bei welchem Rückzahlungsbetrag bekommst (die vollständige Tabelle findest du unter folgendem Link.

Nachlass-Tabelle

Gehen wir davon aus, du musst insgesamt 5.000 Euro zurückzahlen. Durch den Nachlass für die sofortige Rückzahlung zahlst du also nur noch 4.350 Euro. Je höher dein Rückzahlungsbetrag, desto höher sind auch die Rabatte. So kriegst du bei einem Rückzahlungsbetrag von 10.000 Euro satte 21% Rabatt und zahlst tatsächlich nur noch 7.900 Euro zurück.

Bevor du jetzt losrennst und dein Sparschwein schlachtest, lass uns kurz durchgehen, für wen diese Option wirklich Sinn macht. Es ist toll, wenn du dir’s leisten kannst, aber definitiv nicht für jede:n notwendig oder sinnvoll. Du solltest dir ein paar Fragen stellen:

  • Habe ich das Geld überhaupt? (Ohne dass ich danach auf Nudeln mit Ketchup umsteigen muss.)
  • Was mache ich, wenn plötzlich unerwartete Ausgaben auf mich zukommen? (Spoiler: Das Leben liebt Überraschungen.)
  • Habe ich andere Schulden, die dringender oder teurer sind? (Kreditkarten, anyone?)

Es ist wichtig, dass du deine finanzielle Flexibilität nicht aufs Spiel setzt, nur um das BAföG-Darlehen loszuwerden. Wenn du beispielsweise noch einen KfW-Studienkredit hast, auf den du Zinsen bezahlst, dann hat diese Rückzahlung Priorität.

Ja, der Nachlass ist verlockend, aber nicht um den Preis, dass du später jeden Cent umdrehen musst. Außerdem ist das BAföG-Darlehen zinslos – ein Luxus, den dir andere Kredite nicht bieten. Zahle immer die Kredite mit den höchsten Zinsen zuerst ab.

Du möchtest professionelles Training für deine Abschlussarbeit?

Dann nimm jetzt Teil an meinem neuen online CRASH-KURS! (100% kostenlos)

(und erfahre die 8 Geheimnisse einer 1,0 Abschlussarbeit)

Hier mehr erfahren!

4. Investieren statt zurückzahlen?

Stell dir vor, du hast die Chance, einen Teil deines BAföG-Darlehens direkt nach dem Studium zurückzuzahlen. Du überlegst, 5.000 € davon anzulegen, statt es direkt an das BAföG-Amt zurückzuzahlen. Die Idee klingt zunächst richtig gut, besonders wenn du von möglichen Renditen durch Investitionen hörst. Aber lass uns realistisch bleiben und die Zahlen mit dem aktuellen Wissen über Finanzmärkte durchgehen.

Angesichts der aktuellen Zinssätze für sicherere Anlagen wie Tagesgeldkonten oder Festgelder, die bei etwa 3% liegen, musst du schon zweimal nachrechnen, welche Option besser ist.

Wenn du 5.000 € auf einem Tagesgeldkonto mit einem Zinssatz von 3% anlegst, würdest du nach einem Jahr 150€ an Zinsen erhalten. Über fünf Jahre gerechnet, ohne den Zinseszins zu berücksichtigen, wären das etwa 750€.

So hättest du gegenüber dem Rabatt durch eine direkte Rückzahlung des BAföG-Darlehens, nach 5 Jahren 100€ mehr auf dem Konto, wenn du dein Geld anlegst, anstatt es zurückzuzahlen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Zinsen so hoch bleiben.

Aber neben Tagesgeldkonten gibt auch ETFs und andere Wertpapieranlagen, von denen du jährlich eine Rendite von 7% erwarten kannst.

Diese 7% zwar über einen langen Zeitraum erwartbar, aber kurzfristig keinesfalls garantiert. Das heißt, wenn die Finanzmärkte es so wollen, kannst du auch mal 5 Jahre minus machen und im sechsten Jahr plus 30 Prozent. Wenn du im fünften Jahr dein Geld aber für die BAföG-Rückzahlung brauchst, dann hast du Pech gehabt. Für kurzfristige Anlagen wie z.B. diese 5 Jahre ist eine solche Strategie also riskant.

BAföG-Rückzahlung Pauseknopf

5. Pausenknopf für die BAföG-Rückzahlung

Manchmal spielt das Leben nicht so, wie man es sich vorstellt – besonders wenn es ums Geld geht. Aber keine Sorge, wenn es dir nach dem Studium erst mal finanziell nicht ganz so gut geht, bietet das BAföG-System eine Möglichkeit, durchzuatmen: die Freistellung von der Rückzahlung.

Wenn dein Einkommen unter einem bestimmten Freibetrag liegt, kannst du eine Pause von der BAföG-Rückzahlung beantragen. Das heißt, du wirst temporär von den Rückzahlungen befreit, solange du weniger als den festgesetzten Betrag verdienst.

Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 1.605 Euro netto pro Monat. Lebst du in einer Partnerschaft oder hast Kinder, kann der Betrag sogar noch steigen. Bis zu 42 Euro darfst du über dem Freibetrag liegen, ohne zur Kasse gebeten zu werden. Erst wenn dein Einkommen diesen Puffer überschreitet, wird ein Teil deines Einkommens für die Rückzahlung fällig – aber nie mehr als 130 Euro im Monat.

Den Antrag auf Freistellung kannst du direkt online beim Bundesverwaltungsamt stellen oder als PDF heruntergeladen und postalisch mit deinen Einkommensnachweisen versendet werden.

Und falls du mal zu spät dran sein solltest: Eine rückwirkende Freistellung für bis zu vier Monate ist möglich.

Wenn du auf dem Weg zu mehr Erfolg im Studium noch ein wenig Starthilfe für deine wissenschaftliche Arbeit benötigst, dann habe noch ein PDF für dich, das du dir gratis herunterladen kannst:

Die 30 besten Formulierungen für eine aufsehenerregende Einleitung


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert