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Steuererklärung nach dem Studium (oder währenddessen)

Steuererklärung nach dem Studium

Du verabschiedest dich vom Campusleben und hast endlich deinen ersten Job.

Aber halt, da ist noch eine nervige Sache, um die du dich dann kümmern musst:

die Steuererklärung.

Zugegeben, es klingt nach trockenem, nervigem Papierkram.

Doch lass dich davon nicht abschrecken! Die Steuererklärung nach dem Studium kann dein Sparschwein füllen, um dir den Übergang ins Berufsleben etwas angenehmer zu machen.

Es ist deine Chance, Studieninvestitionen steuerlich geltend zu machen und dir einen finanziellen Kickstart zu verschaffen. Langersehnter Urlaub, neue Wohnungseinrichtung oder ein Auto? Mit der Steuererklärung nach dem Studium kann das möglich werden.

In diesem Video zeige ich dir, was du tun musst, damit es sich so richtig für dich lohnt.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Ob du als Student:in zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Einkommenshöhe: Wenn du im Jahr ein Einkommen erzielst, das über dem Grundfreibetrag liegt, bist du grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst. Für das Jahr 2023 liegt er beispielsweise bei 10.908 Euro (Stand 2023).
  2. Nebenjob oder Werkstudententätigkeit: Arbeitest du neben dem Studium und werden Lohnsteuer, Kirchensteuer oder der Solidaritätszuschlag abgeführt, kann es sein, dass du eine Steuererklärung abgeben musst. Dies ist oft der Fall, wenn du mehrere geringfügige Beschäftigungen hast oder wenn dein Einkommen im Laufe des Jahres stark schwankt.
  3. Steuerklasse und Lohnsteuerbescheinigung: Wenn du in Steuerklasse VI eingeordnet bist oder wenn du im Laufe des Jahres von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen hast, bist du ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
  4. BAföG und andere Beihilfen: Der Bezug von BAföG oder ähnlichen staatlichen Fördermitteln führt für sich genommen nicht zur Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.
  5. Freiberufliche Tätigkeit oder Selbstständigkeit: Als freiberuflich Tätiger oder Selbstständiger musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben, auch als Student.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Abgabe einer Steuererklärung auch dann sinnvoll sein kann, wenn du dazu eben nicht verpflichtet bist. Gerade, wenn du durch Werbungskosten oder Sonderausgaben während deines Studiums eine Steuererstattung erwarten kannst. In solchen Fällen kannst du freiwillig eine Steuererklärung abgeben, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Der Verlustvortrag

Stell dir vor, du bist Student und verdienst weniger als den Steuerfreibetrag von 10.908 Euro, sodass du keine Einkommenssteuer zahlst.

Keine Steuern zu zahlen klingt erstmal gut, oder?

Aber da ist ein Haken: Deine Studienkosten scheinen auf den ersten Blick steuerlich nutzlos, da du sie nicht direkt von deiner (nicht vorhandenen) Steuerlast abziehen kannst. Das klingt fast ein bisschen unfair, denn warum sollten deine Investitionen in deine Bildung steuerlich unberücksichtigt bleiben?

Aber keine Sorge, es gibt einen Trick: den Verlustvortrag.

Dieser ermöglicht es dir, die Kosten deines Studiums ins nächste Jahr „mitzunehmen“, solange du weniger Einnahmen als Ausgaben hast. Wenn im darauffolgenden Jahr wieder ein Verlust entsteht, geht das Spiel weiter: Die Verluste stapeln sich Jahr für Jahr, bis du deinen Abschluss in der Tasche hast und in deinem ersten richtigen Job startest.

Jetzt kommt der Clou: Sobald du anfängst, Einkommensteuer zu zahlen, werden all diese angesparten Verluste von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Das Ergebnis? Deine Steuerlast schrumpft!

So wird dein Studium am Ende doch steuerlich anerkannt – nicht sofort, aber in Form einer finanziellen Erleichterung, sobald du ins Berufsleben eintrittst. Ein guter Weg, um sicherzustellen, dass deine Investition in deine Bildung sich auch steuerlich auszahlt!

Der Verlustvortrag klingt verlockend. Doch leider kommt nicht jede:r Studierende in den Genuss dieser Regelung. Denn als steuerlich relevant und somit als Verluste anrechenbar sind nur jene Ausgaben, die in der Steuerwelt als „Werbungskosten“ klassifiziert werden.

Und da kommt es jetzt darauf an, welches Studium du absolviert hast.

Steuererklärung nach dem Studium

Wann kannst du deine Studienkosten von der Steuer absetzen?

Beim Erststudium oder einer erstmaligen Berufsausbildung (gemäß §9 EstG) werden die Studienkosten steuerlich als Sonderausgaben behandelt.

Das bedeutet, dass du Kosten bis zu einem Betrag von 6.000 Euro pro Jahr geltend machen kannst. Der Nachteil hierbei ist, dass Sonderausgaben nur im selben Kalenderjahr abgesetzt werden können. Wenn du während deines Erststudiums kein oder nur ein geringes Einkommen hast, bringt dir der Sonderausgabenabzug oft keinen direkten Vorteil, da keine Steuerlast vorhanden ist, die gemindert werden könnte.

Du kannst also keine Werbungskosten absetzen und somit leider auch nicht vom Verlustvortrag profitieren.

Anders verhält es sich beim Zweitstudium bzw. einem Masterstudium. Hier werden die Ausgaben als Werbungskosten anerkannt. Das hat den großen Vorteil, dass du unbegrenzt Ausgaben geltend machen kannst und diese sogar rückwirkend absetzen kannst.

Werbungskosten reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen direkt. Das heißt, wenn du während deines Zweitstudiums arbeitest und Steuern zahlst, kannst du durch das Absetzen der Studienkosten eine höhere Steuerrückerstattung erzielen.

Außerdem können ungenutzte Werbungskosten in das nächste Jahr übertragen werden, falls du im aktuellen Jahr keine ausreichenden Einkünfte hast (=Verlustvortrag).

Sonderfall Duales Studium: Bist du in einem dualen Studium? Dann hast du einen echten Steuervorteil gegenüber deinen Kommilitonen an Unis oder Fachhochschulen! Dein Studium ist eng mit deiner Arbeit verknüpft, und das hat einen steuerlichen Vorteil: Du kannst deine Studienkosten auch im Erststudium direkt als Werbungskosten geltend machen.

Steuererklärung nach dem Studium

Fristen & Unterlagen

Bei der Abgabe der Steuererklärung musst du bestimmte Fristen einhalten. Hier ist eine Übersicht, die dir dabei hilft, den Überblick zu bewahren und sicherzustellen, dass du alles Nötige für deine Steuererklärung zusammenhast.

Wichtige Fristen:

  1. Reguläre Abgabefrist: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist üblicherweise der 31. Juli des Folgejahres. Wenn das Jahr endet, hast du also bis zum 31. Juli des nächsten Jahres Zeit, deine Steuererklärung einzureichen.
  2. Fristverlängerung: Solltest du mehr Zeit benötigen, kannst du einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In der Regel wird dieser Antrag vom Finanzamt genehmigt, besonders wenn du triftige Gründe wie Krankheit oder fehlende Dokumente vorweisen kannst.
  3. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Wenn du deine Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Beispiel:
Wenn du 2022 deinen ersten Job angetreten hast und deine Steuererklärung selbst machst, ist der Abgabetermin der 31. Juli 2023. Nutzt du jedoch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich deine Frist bis zum 28. Februar 2024.

Unterlagen

Bist du bereit, deine Steuererklärung als Student anzugehen? Damit alles reibungslos läuft, solltest du folgende Unterlagen griffbereit haben:

  • Deine Steuer-ID: Das unverwechselbare Kennzeichen für deine Steuern.
  • Lohnsteuerbescheinigung: Falls du nichtselbstständig gearbeitet hast, ist dieses Dokument unverzichtbar.
  • Bankverbindung: Damit eventuelle Rückerstattungen direkt zu dir fließen können.
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen: Wichtig, falls du solche Leistungen erhalten hast.
  • Gewinnermittlungsunterlagen: Falls du freiberuflich oder selbstständig tätig warst.
  • Spendenquittungen: Für den Fall, dass du Gutes getan und dafür gespendet hast.
  • Steuerbescheinigungen: Diese beinhalten Infos über Zinsabschläge, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und mehr.

Praktischerweise brauchst du als Student nicht unbedingt alle Belege, da vieles über Pauschalen (dazu gleich mehr) abgerechnet wird. Aber, kleiner Tipp: Wenn deine Ausgaben über diesen Pauschalen liegen, lohnt es sich, die Belege zu sammeln.

Aber, manchmal lohnt sich auch das Belege sammeln. Denn auch elektronische Geräte, wie ein frisch angeschaffter Laptop, sind steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für Zubehör, das du mit deinem Laptop nutzt – denkt dabei an Dinge wie Drucker, externe Tastaturen oder zusätzliche Bildschirme.

Solche Käufe können schnell die Pauschale übersteigen, also vergiss nicht, deine Kaufbelege sorgfältig aufzubewahren. Falls du diese elektronischen Helfer auch privat verwendest, können sie nur anteilig in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wichtig ist, dem Finanzamt plausibel darzulegen, dass diese Anschaffungen primär beruflichen Zwecken dienen. Bei einem neuen Smartphone könnte diese Argumentation allerdings schwerer werden.

Übrigens, seit 2017 gilt in Deutschland die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, du musst deine Belege nicht direkt einreichen, sondern nur bereithalten, falls das Finanzamt danach fragt. So bleibt deine Steuererklärung unkompliziert und stressfrei.

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Was kannst du als Student von der Steuer absetzen?

Zu den absetzbaren Kosten gehören nicht nur klassische Ausgaben wie Arbeitsmaterialien, IT-Equipment, Bücherregale, Schreibtisch, Stuhl, Telefonkosten und Internetzugang, sondern auch Aufwendungen für Fachliteratur, Teilnahme an Seminaren und Webinaren sowie Kosten, die im Rahmen eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes entstehen.

Auch Fahrtkosten zur Bibliothek, Hochschule oder zu Projektorten sowie Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen, können geltend gemacht werden.

Pauschalen

Interessant sind die Pauschalen, die das Finanzamt anerkennt. Das bedeutet, dass du für bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Studium stehen, einfach die entsprechenden Pauschalen in deiner Steuererklärung ansetzen kannst, ohne einzelne Belege vorweisen zu müssen.

So kannst du beispielsweise für Umzugskosten, wenn ein Umzug für das Studium notwendig war, eine Pauschale von 820 Euro beanspruchen, ganz ohne Belege. Ebenso wird für Internet- und Telefonkosten eine Pauschale von 20 Euro pro Monat anerkannt, auch hier brauchst du keine Einzelnachweise. Bei einem Praktikum während des Studiums kannst du eine Verpflegungspauschale von bis zu 24 Euro pro Tag ansetzen, selbst wenn du keine Quittungen hast.

Auch die Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer für Fahrten zur Hochschule oder zum Nebenjob ist eine Pauschale. Bei Bewerbungskosten ist es ähnlich: Du kannst 8,50 Euro pro schriftlicher Bewerbung und 2,50 Euro für jede Bewerbung per E-Mail ansetzen, ohne dafür Belege einreichen zu müssen.

Auch Arbeitsmittel wie Stifte und Schreibblöcke kannst du absetzen. Der Pauschalbetrag für Arbeitsmittel beträgt derzeit 110€. 

Diese Pauschalen erleichtern die Steuererklärung erheblich, da du nicht jede einzelne Ausgabe dokumentieren musst.

Steuererklärung nach dem Studium

Kann die Steuererklärung rückwirkend angefertigt werden?

Falls du als Student oder Studentin bisher keine Gelegenheit oder Motivation hattest, dich mit deiner Steuererklärung auseinanderzusetzen, gibt es gute News: Du kannst deine Steuererklärung bis zu vier Jahre nachträglich einreichen.

Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn du in dem betreffenden Zeitraum nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst, also wenn es sich um eine sogenannte Antragsveranlagung ( § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ) handelt.

Das bedeutet konkret: Deine erste Steuererklärung nach Abschluss des Studiums kannst du rückwirkend für die letzten vier Jahre erstellen.

Hier ein Beispiel:
Angenommen, wir befinden uns im Jahr 2024. In diesem Fall kannst du deine Steuererklärungen für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 noch nachträglich einreichen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du während deines Studiums Ausgaben hattest, die steuerlich absetzbar sind.

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